TSV Schmiden - Vereinszeitschrift 2020

15 14 Warum eine Albrecht-Bürkle-Stiftung? • Im Unterschied zu Spenden an den TSV Schmiden verwirk- licht die Albrecht-Bürkle-Stiftung ihre auf Dauer angelegten Zwecke in idealtypischer Weise. • Die Albrecht-Bürkle-Stiftung verbindet Vision und Vermögen nachhaltig, indem sie ihre Zwecke aus dem rentierlich ange- legten Stiftungskapital fördert. • Das Stiftungskapital bleibt erhalten oder wächst sogar im Idealfall. Ihre Zustiftung wirkt also langfristig auf unabsehba- re Zeit. • Die Albrecht-Bürkle-Stiftung ist also ein ideales Instrument, um unsere Überzeugungen wirkunsvoll in die Zukunft zu tragen. • Diese ideale Form der gesellschaftlichen Verantwortung fördert der Gesetzgeber durch außergewöhnliche Steuervor- teile. So können Zustiftungen an die Albrecht-Bürkle-Stiftung derzeit bis zu 1 Million Euro steuermindernd wirksam gemacht werden und zwar zusätzlich zu den herkömmlichen Abzugsmöglichkeiten. • Zuwendungen an die Albrecht-Bürkle-Stiftung unterliegen auch nicht der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Wird ererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten der Albrecht- Bürkle-Stiftung zugewendet, kann sich der Zuwendende rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreien lassen. • Die Person Albrecht Bürkle steht für die ideale Verbindung von unternehmerischer Kultur und sozialem Engagement, wie es heute leider nur noch selten vorkommt. • Sein Leben ist davon geprägt, den TSV Schmiden zu unter- stützen ohne sich selber in den Vordergrund zu drängen. • Die Förderung der Kinder im TSV Schmiden hatte und hat bei Albrecht Bürkle oberste Priorität· Diese Ideale hat Albrecht Bürkle auf seine Söhne übertragen können. DARUM EINE ALBRECHT-BÜRKLE-STIFTUNG! Zustifter: Jede und jeder kann der Albrecht-Bürkle-Stiftung Beträge zustiften. Und zwar in beliebiger Höhe. Jede Zustiftung verleiht der Albrecht-Bürkle-Stiftung mehr Wirkungskraft, ihre Ziele zu erreichen. Diese Zustiftungen fördert der Gesetzgeber durch besondere Steuervorteile. Namensstifter: Zustifter können auf Wunsch des Stifters als „Zustiftungs- Fond“ mit dem Namen des Stifters verbunden werden. Der Zustifter kann seine Zuwendung mit einer eigenen Zweckbe- stimmung verbinden. Eine Zustiftung mit Namensgebung ist ab einem Betrag von 25.000 € möglich. Häufig tut sich auch eine Vielzahl von Personen zusammen, um gemeinsam diesen Vermögensgrundstock zu generieren. So ist z.B. innerhalb der Albrecht-Bürkle-Stiftung auch eine Handballstiftung des TSV Schmiden“ oder auch eine „Karl-Mustermann-Stiftung“ denkbar, deren Erträge den Handballsport im TSV Schmiden fördert. Die Albrecht-Bürkle-Stiftung verwaltet diesen Stif- tungsfond und verpflichtet sich, die Erträge aus diesem Fond zweckentsprechend zu verwenden. Auch für diese Zustiftungs- art sieht der Gesetzgeber besondere Steuervorteile vor. Vererbung: Eine Stifterin oder ein Stifter kann eine Namensstiftung oder eine Zustiftung in beliebiger Höhe auch von Todes wegen gründen bzw. der Albrecht-Bürkle-Stiftung vererben. Diese Art der Zustiftung wirkt sich auch mindernd bei der Erbschafts- steuer aus. Mitwirkung in der Stiftung: Zustifter ab einer Zuwendungshöhe von 25.000 € können auf Wunsch Mitglied im Stiftungsrat werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Verwendung der Stiftungsmittel zu nehmen. Ihre Unterstützungsmöglichkeiten Wir gedenken unserer verstorbenen TSV-Mitglieder Werner Kaufmann 79 Jahre † 28.01.2019 45 Jahre Mitglied Luca Braun 21 Jahre † 07.03.2019 11 Jahre Mitglied Helmut Raiser 97 Jahre † 22.04.2019 82 Jahre Mitglied Hans Lederer 81 Jahre † 29.05.2019 4 Jahre Mitglied Kurt Frick 87Jahre † 10-06.2019 71 Jahre Mitglied Hans-Georg Brenner 84 Jahre † 24.06.2019 41 Jahre Mitglied Gisela Erhardt 65 Jahre † 13.07.2019 25 Jahre Mitglied Rainer Rückle 52 Jahre † 06.09.2019 37 Jahre Mitglied Ulf Scholtes 62 Jahre † 14.12.2019 10 Jahre Mitglied Ernst-Ulrich Neumann 78 Jahre † 27.12.2019 12 Jahre Mitglied TOTENGEDENKEN ALBRECHT-BÜRKLE-STIFTUNG Begrenzt ist das Leben, doch unendlich die Erinnerung.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=